Tipps beim Mieten eines Wohnmobils
Einweisungsvideos
Hier finden sie kurze Einweisungen auf Video zu vielen Wohnmobilen von KNAUS und WEINSBERG. Diese Videos sollten sie sich vor der Wohnmobilübernahme angesehen haben. So ersparen sie sich eine große Anzahl von Fragen, die sich sonst während der Fahrzegeinweisung ergeben und die Übergabe deutlich verlängern.
Link zu den Einweisungsvideos
Zulässiges Gesamtgewicht und Fahrerlaubnisklassen
Bitte beachten sie das zulässige Gesamtgewicht des von ihnen präferierten Wohnmobils und die dafür erforderliche Fahrerlaubnisklasse.
- Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg dürfen mit der Fahrerlaubnisklasse B oder höher gefahren werden. Hierzu zählt auch die "alte" Fahrerlaubnisklasse 3.
- Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg dürfen erst mit der Fahrerlaubnisklasse C1 oder höher gefahren werden. Die "alte" Fahrerlaubnisklasse 3 befähigt allerdings, lediglich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis maximal 7.500 kg zu fahren.
- Wenn sie einen Anhänger (z. B. Boot oder Wohnwagen) ziehen möchten, gelten besondere Regelungen für das Zugfahrzeg, für das Gespann und für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse. Unbedingt vorher informieren!
Halten sie unbedingt die gesetzlichen Regelungen für das Gesamtgewicht/ggf. Zuggesamtgewicht ein und informieren sie sich über länderspezifische Regelungen bzgl. der Gewichtstoleranzen.
Achtung: Österreich hat die gesetzliche Regelung für Mautstrecken geändert.
Es gilt nicht mehr das höchste zulässige Gesamtgewicht (hzGG), sondern das technisch höchste Gesamtgewicht (thGG).
Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1.12.23 sind erst ab 1.1.2029 betroffen.
Fahrzeuge, die nach dem 1.12.2023 zugelassen wurden, sind ab dem 1.1.2024 betroffen.
Siehe hierzu : www.campingclub.at/maut-fuer-tausende-wohnmobile-bis-3-5-tonnen-hzgg
Mautgebühren
Manche europäischen Länder erheben eine Maut für die Straßenbenutzung. Die Bezahlung dieser Maut wird auf unterschiedliche Art geregelt.
- In Österreich und der Schweiz muss die Vignette für die Autobahnen vorab erworben werden.
- Italien und Frankreich erheben die Maut streckenabhängig, wenn die Autobahn verlassen wird.
- Für Fahrten in Norwegen empfiehlt es, sich vorab zu registrieren, dass ist deutlich günstiger als das Bezahlen vor Ort, falls überhaupt möglich, oder aber im Nachhinein per Rechnung zu bezahlen.
Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vorab und melden sich bei entsprechenden Portalen an. Den Verwaltungsaufwand für die Weiterleitung von Mautrechnungen an unsere Mieter, berechnen wir pauschal mit € 29,00 je Vorgang.
Umwelt-Plaketten
In verschiedenen Transit- und Zielländern ihrer Fahrt mit dem Wohnmobil, haben sie trotz unserer deutschen "grünen Umweltplakette", zusätzlich die dortigen nationalen Umweltplaketten zu erwerben und gut sichtbar, gem. Vorschrift, am Fahrzeug anzubringen. Informieren sie sich unbedingt rechtzeitig vorab, ob sie hier Handlungsbedarf haben.
Höchstgeschwindigkeit
Beachten sie unbedingt die jeweils gültigen, nationalen Regeln über die zulässige Höchstgeschwindigkeit, für das von ihnen gemietete Wohnmobil. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen variieren oftmals nach dem zulässigen Gesamtgewicht des genutzten Fahrzeugs und sind nicht in jedem Transit- oder Zielland gleich.